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Ralf Höcker: Lexikon der Rechtsirrtümer
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Inhalt:
Manches von dem, was Volkes Stimme über Recht und Gesetz zu wissen meint, ist reiner Aberglaube. So gehört das Delikt der » Zechprellerei « ebenso ins Land der Phantasie wie die vermeintliche Pflicht immer einen Ausweis dabeihaben zu müssen. Und auch die Behauptung » Eltern haften für ihre Kinder « wird nicht dadurch richtiger, dass sie an jedem Baustellenzaun zu lesen ist. Ralf Höcker räumt auf mit den populärsten juristischen Legenden und stellt anhand vieler anschaulicher Beispiele die tatsächliche Rechtslage dar.
(Buch)
Bewertung:
Was der Laie alles so zu wissen glaubt, muss nicht immer richtig sein. Selbst dann nicht, wenn viele andere Laien dasselbe behaupten und das auch noch sehr überzeugt. Das zeigt dieses Buch. In kurzen übersichtlichen Abschnitten räumt Ralf Höcker mit dem ein oder anderen Irrtum auf. Selbst wenn man nicht jedem davon erlegen ist, lesen sich die Abschnitte durchweg gut.
Es handelt sich hier nicht um trockene Theorie, denn vielfach wird anhand anschaulicher Alltagsbeispiele erklärt, wodurch auch jemand ohne Jurastudium verstehen kann, worum es geht und das sollte so jemand auch, denn sonst werden noch in zukünftigen Generationen viele denselben Irrglauben erliegen.
Am Ende des Buches finden sich zahlreiche Auszüge aus Gesetzestexten, sodass man weiß auf welche rechtlichen Grundlagen sich die Aussagen stützen. Das ist natürlich sehr hilfreich. Schließlich hat nicht jeder sämtliche Gesetzestexte stets griffbereits zu Hause herumliegen.
Das Buch ist eine kurzweilige Lektüre, durch die man vielleicht auch noch was lernen kann, selbst wenn man einige Sachen tatsächlich schon richtig wusste.
Liebe Grüße
Nirika